AGB
1. Einleitung
Der Veranstalter Sinnplex, Inh. Olaf Leicht, Pölle 9, 06484 Quedlinburg, Deutschland, bietet auf dieser Internetseite verschiedene Touren an.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an eine beschränkte Zielgruppe Inhaber und Führungskräfte mittelständischer Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe (im Folgenden „Teilnehmer“). Lebenspartner, auch wenn sie nicht Teil der Zielgruppe sind, können an den Veranstaltungen, soweit vorgesehen, ebenfalls teilnehmen.
Zur Vornahme der Buchung einer Veranstaltung ist eine Registrierung auf dieser Internetseite obligatorisch. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die übermittelten Anmeldedaten dahingehend zu prüfen, ob der Anmeldende die Vorgaben zur Zielgruppe gem. vorstehendem Absatz erfüllt. Dies dient dazu, den zwischen allen Teilnehmern gewünschten Austausch sicher zu stellen und zu ermöglichen. Die Anmeldung ist kostenfrei.
Nach erfolgreicher Registrierung kann der Teilnehmer das Internetangebot in vollem Umfang nutzen.
2. Abschluss des Vertrags
Anmeldungen zu den Angeboten dieser Internetseite sind ausschließlich über das Internet möglich. Bei Anmeldungen über das Internet bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Teilnehmer wird der Eingang seiner Buchung (Anmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Bestätigung innerhalb von 3 Tagen. Die Bestätigung bestimmt verbindlich den Inhalt des Vertrages.
Die Anmeldung zu einem der Angebote auf dieser Internetseite sollte in der Regel mind. 8 Wochen vor Beginn des Angebotes liegen.
3. Vermittelte Leistungen - weitere erst nach Beginn der Tour erbrachte Leistungen
Bei ausdrücklich und eindeutig in den Unterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen ist der Veranstalter lediglich Vermittler i.S.d. § 651 v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651 x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Vermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
4. Zahlungen
Die Bezahlung der gebuchten Veranstaltung ist mit Abschluss des Vertrages in voller Höhe fällig.
Als Zahlungsmittel werden Kreditkarte und PayPal angeboten.
Sofern der Teilnehmer die fälligen Zahlungen nicht leistet, kann der Veranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung verlangen.
5. Leistungen und Pflichten
Der Veranstalter behält sich Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise vor. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Teilnehmer vor der Anmeldung hierüber informiert.
Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Anmeldung, soweit dies für die vorgesehene Veranstaltung erheblich ist, nach § 651 d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Veranstaltung, den Preis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen).
Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den gemachten Angaben des Veranstalters und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Teilnehmers, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sind in der Bestätigung enthalten.
Der Veranstalter wird den Teilnehmer rechtzeitig über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen unterrichten.
6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
Der Veranstalter behält sich Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise vor. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Teilnehmer vor der Anmeldung hierüber informiert.
Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Anmeldung, soweit dies für die vorgesehene Veranstaltung erheblich ist, nach § 651 d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Veranstaltung, den Preis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen).
Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den gemachten Angaben des Veranstalters und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Teilnehmers, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sind in der Bestätigung enthalten.
Der Veranstalter wird den Teilnehmer rechtzeitig über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen unterrichten.
7. Preiserhöhung und Preissenkung
Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Preises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Preises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Teilnehmer errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Teilnehmer durch E-Mail nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Beginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
Übersteigt die vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Preises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann dem Teilnehmer insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Teilnehmer sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651 g BGB.
8. Vertragsübertragung
Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Preises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Preises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Teilnehmer errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Teilnehmer durch E-Mail nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Beginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
Übersteigt die vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Preises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann dem Teilnehmer insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Teilnehmer sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651 g BGB.
9. Rücktritt des Teilnehmers vor der Veranstaltung - Nichtantritt
Vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (E-Mail) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter.
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt er an der Veranstaltung nicht teil, hat der Veranstalter einen Anspruch auf den vereinbarten Preis als Entschädigung.
Dem Teilnehmer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
10. Abbruch
Vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (E-Mail) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter.
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt er an der Veranstaltung nicht teil, hat der Veranstalter einen Anspruch auf den vereinbarten Preis als Entschädigung.
Dem Teilnehmer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
11. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter hat den Teilnehmer vor Buchung und in der Bestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.
Der Veranstalter kann vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Veranstaltung weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.
Ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erklären.
Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Preis.
Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Preises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.
12. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
Der Veranstalter kann vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
Durch den Rücktritt verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Preis, ist zur Rückerstattung des Preises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
13. Mängel, Rechte und Obliegenheiten
Der Teilnehmer hat dem Veranstalter einen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Teilnehmer nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Teilnehmer keine Minderung oder Schadensersatz verlangen.
14. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
15. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
16. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
17. Datenschutz
Soweit zur Vertragsdurchführung erforderlich, werden personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet. Hierbei werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Veranstalters.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Vorstehendes gilt entsprechend für Regelungslücken.
Die Bedingungen für Leistungen sonstiger in dem Angebot genannter Veranstalter erhält der Teilnehmer direkt bei den jeweiligen Veranstaltern. Sie werden nur dann wirksamer Vertragsbestandteil, wenn sie bei der Buchung wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.